Presse-Mitteilung der Stadtwerke Gelnhausen GmbH, Datum: 24.06.2024

Aktueller Stand: Abkochgebot und Chlorung des Trinkwassers im Versorgungsgebiet Gelnhausen (Kernstadt, Höchst, Haitz, Roth), Linsengericht-Altenhaßlau.

Nachdem das Abkochgebot durch das Gesundheitsamt des MKK angeordnet wurde, wurde umgehend mit der Chlorung des Trinkwassers in den betroffenen Gebieten begonnen. Da das Trinkwassernetz ein großes Volumen besitzt (Rohrleitungsinhalte, Volumen der Hochbehälter/Speicher) und die eingesetzten Chlorkonzentrationen innerhalb der Vorgaben der Trinkwasserverordnung bleiben müssen, dauert die Chlorung des gesamten Netzes einige Tage. Um dies zu beschleunigen, haben die Stadtwerke eine Netzspülung durch die Öffnung von Hydranten erzeugt. Bis gestern hatte sich das Chlor schon spürbar im Versorgungsnetz verteilt, seit heute Morgen haben Messungen an den Endhydranten bestätigt, dass das Netz nun mit Chlor desinfiziert wurde. Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt wurden nun an verschiedenen Stellen im Ortsnetz Wasserproben entnommen, die aktuell im Labor analysiert werden.

Sobald die Ergebnisse der Laboruntersuchungen vorliegen, werden diese mit dem Gesundheitsamt besprochen und die weitere Vorgehensweise festgelegt. Mit den Ergebnissen der Laboranalysen rechnen wir in den kommenden Tagen.  Bis zur Freigabe durch das Gesundheitsamt bleibt das Abkochgebot für die betroffenen Gebiete vorsorglich bestehen.

Nach Aufhebung des Abkochgebots durch das Gesundheitsamt werden die Stadtwerke Gelnhausen über die örtliche Presse und die Internet-Seite der Stadtwerke Gelnhausen informieren – www.stadtwerke-gelnhausen.de.

Weiterhin nicht betroffen vom Abkochgebot sind die Gelnhäuser Ortsteile Hailer und Meerholz, sowie in Linsengericht Eidengesäß, Großenhausen, Lützelhausen, Geislitz und Waldrode.

Während die Ortschaften Hailer, Meerholz, Großenhausen, Lützelhausen, Geislitz und Waldrode über Trinkwassernetze verfügen, die nicht direkt mit den betroffenen Gebieten zusammenhängen, existiert eine Verbindungsleitung zwischen Altenhaßlau und Eidengesäß, die zur Versorgung von Eidengesäß genutzt wird, wenn z.B. die Eigengewinnung in Eidengesäß nicht ausreicht, um den Bedarf der Verbraucher zu decken. Da die Stadtwerke auch diese Verbindungsleitung nach Eidengesäß vorsorglich spülen und mit Chlor desinfizieren, kann in einzelnen Teilen von Eidengesäß eventuell ein leichter Chlorgeruch wahrgenommen werden. Die eventuell vorkommenden Chlor-Konzentrationen in Eidengesäß sind jedoch minimal, weit unter den zulässigen Grenzwerten der Trinkwasserverordnung und somit unbedenklich. Die Nutzung des Wassers für Aquarien sollte jedoch vorsorglich nicht erfolgen.

Presse-Mitteilung der Stadtwerke Gelnhausen GmbH, Datum: 20.06.2024

Abkochgebot und Chlorung des Trinkwassers im Versorgungsgebiet Gelnhausen (Kernstadt, Höchst, Haitz, Roth), Linsengericht-Altenhaßlau.

Nach Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Main-Kinzig-Kreises muss in den folgenden Ortsteilen von Gelnhausen, sowie in einem Ortsteil von Linsengericht, das Trinkwasser ab sofort abgekocht werden; weiterhin wird eine Desinfektion des Trinkwassers mit Chlor durchgeführt:

  • Gelnhausen – Kernstadt
  • Gelnhausen – Haitz
  • Gelnhausen – Höchst
  • Gelnhausen – Roth
  • Linsengericht – Altenhaßlau

Das Abkochgebot, sowie die Chlorung des Trinkwassers in den vorgenannten Gebieten, geschieht vorsorglich aufgrund einer Grenzwertüberschreitung mikrobiologischer Indikatorparameter (z.B. coliformer Bakterien, Escherichia coli).

Bis das Desinfektionsmittel im gesamten Versorgungsnetz verteilt ist, muss das Trinkwasser wie folgt abgekocht werden:

  • Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht
  • Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam (z.B. ca. zehn Minuten) abkühlen
  • Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung (z.B. kochen, backen, Nahrung waschen, Eiswürfel herstellen), zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
  • Körperpflege sowie sonstige Reinigungszwecke; offene Wunden müssen durch wasserundurchlässige Pflaster abgedeckt sein.
  • Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkung nutzen
  • Eine ausreichende Händehygiene ist durch intensive Anwendung von Seife zu erreichen.

Sobald im gesamten Netz eine wirksame Desinfektionsmittel-Konzentration nachweisbar ist, wird eine nochmalige Nachkontrolle durchgeführt. Sobald die Ergebnisse bestätigen, dass keine Krankheitserreger nachweisbar sind, werden wir das Abkochgebot aufheben. Die Stadtwerke Gelnhausen werden hierüber über die öffentlichen Medien informieren.

Die eingesetzte Chlorkonzentration wird täglich kontrolliert, führt zu keiner gesundheitlichen Beeinträchtigung und liegt unter der maximal zulässigen Menge nach der Trinkwasserverordnung. Ein leichter Chlorgeruch kann nicht ausgeschlossen werden.

Durch die Chlorung kann es zu leichten Geruchs- oder Geschmacksveränderungen des Trinkwassers kommen.

Wir weisen darauf hin, dass mit Chlor desinfiziertes Wasser für Aquarien ungeeignet ist.

Die Stadtwerke Gelnhausen werden nach Abschluss der Gesamt-Maßnahme über die örtliche Presse und die Internet-Seite der Stadtwerke Gelnhausen informieren.

Nicht betroffen von dieser Maßnahme sind die Gelnhäuser Ortsteile Hailer und Meerholz, sowie in Linsengericht Eidengesäß, Großenhausen, Lützelhausen, Geislitz und Waldrode.

Bei Rückfragen

Für weitergehende Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer
06051 838-01 zur Verfügung.

Montag, 24.06.2024:

Information für die Verbraucher in Linsengericht-Eidengesäß:

Nach wie vor ist Eidengesäß nicht betroffen vom Abkochgebot und das Trinkwasser kann bedenkenlos genutzt werden. Da wir aber die Verbindungsrohrleitungen nach Altenhaßlau vorsorglich auch spülen und mit Chlor desinfizieren, kann in einzelnen Teilen ein Chlorgeruch wahrgenommen werden. Die eventuell vorkommenden Chlor-Konzentration sind jedoch minimal und weit unter den zulässigen Grenzwerten der Trinkwasserverordnung und somit unbedenklich. Die Nutzung des Wassers für Aquarien sollte jedoch vorsorglich nicht erfolgen.

Montag, 24.06.2024:

Mittlerweile wurde das Trinkwassernetz in den betroffenen Ortschaften gespült und flächendeckend freies Chlor (in den erlaubten Konzentrationen) nachgewiesen, sodass von einer Desinfektionswirkung ausgegangen werden kann. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt findet nun nochmals eine Nachkontrolle durch eine Labor-Analyse an verschiedenen Stellen statt. Sobald die Analyseergebnisse vorliegen und die Unbedenklichkeit bestätigen, entscheidet das Gesundheitsamt über die Aufhebung des Abkochgebots. Wir werden Sie an dieser Stelle darüber umgehend informieren.

Sonntag, 23.06.2024:

Aktuell werden die Trinkwassernetze in den betroffenen Ortsteilen über Hydranten gespült, um das Chlor im Netz zu verteilen. Der eventuell auftretende Chlorgeruch in Ihrem Leitungswasser ist für einen solchen Fall normal, unbedenklich und auf die notwendige Desinfektionswirkung im Wasser zurückzuführen. Die Chlorkonzentration liegt innerhalb der zulässigen Grenzwerte der Trinkwasserverordnung (max. 0,3mg/l) und wird dauerhaft kontrolliert. Sobald das Abkochgebot vom Gesundheitsamt aufgehoben wird, werden wir umgehend informieren.

Freitag, 21.06.2024:

Geislitz ist nicht betroffen von dieser Maßnahme!

FAQs für Chlorung / Abkochgebot zur Beantwortung von Kundenfragen

Stand der Informationen: 20.06.2024

Es wird gechlort/abgekocht, da die zulässigen Grenzwerte der Indikatorparameter

  • coliformer Bakterien
  • Escherichia coli (E-Coli)

überschritten wurde und das Gesundheitsamt des Main-Kinzig-Kreises entsprechend der geltenden Trinkwasserversorgung die Chlorung und das Abkochgebot angeordnet hat.

Aktuell sind wir noch bei der Untersuchung der genauen Ursache. Eine Verunreinigung von Grundwasser durch die starken Niederschläge der letzten Tage gilt als mögliche Ursache und kann nicht ausgeschlossen werden.

Das Abkochgebot besteht voraussichtlich so lange, bis das gesamte Trinkwassernetz des betroffenen Gebietes mit Chlor desinfiziert wurde. Wir gehen davon aus, dass dies mehrere Tage dauern wird. Die Stadtwerke werden nach Aufhebung des Abkochgebots durch das Gesundheitsamt darüber informieren (z.B. über einen Presseartikel, die Stadtwerke-Homepage, usw.).

Nach der Aufhebung des Abkochgebot durch das Gesundheitsamt ist zu erwarten, dass für eine gewisse Dauer die Chlorung des Trinkwassers beibehalten wird.

Abgekocht werden muss alles Wasser, welches Sie zum Trinken, Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse, Getränken oder anderen ungekochten Nahrungsmitteln verwenden. Ebenso das Wasser, welches zur Herstellung von Eiswürfeln oder zum Zähneputzen verwendet wird. Achtung, Verbrühungsgefahr bei heißem Wasser! Insbesondere Kinder und alte und kranke Menschen nehmen häufig die hohe Temperatur nicht wahr. Zur Körperpflege sollte zumindest bei Kleinkindern sowie Kranken oder immungeschwächten Personen ebenfalls abgekochtes und dann abgekühltes Wasser verwendet werden. Für Kranke oder Menschen mit eingeschränkter Immunabwehr gelten ggf. über diese Empfehlung hinaus weitere Regeln, die Sie bitte bei Ihrem behandelnden Arzt erfragen.

Das Abkochen des Wassers verfolgt den Zweck, die ggf. darin enthaltenden Krankheitskeime weitgehend abzutöten.

Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen.

Für die meisten Anwendungszwecke sollten Sie dann noch solange weiter warten bis das Wasser nur noch handwarm ist, um Verbrühungen zu vermeiden.

Für andere Zwecke kann im Ausnahmefall – aus Gründen der praktischen Handhabung – für einen kurzen Zeitraum auf ein Abkochen verzichtet werden, wenngleich dies grundsätzlich mit einem leicht erhöhten Infektionsrisiko verbunden sein kann:

  • Geschirrspülen in Spülmaschinen, wenn die Temperatur auf ≥ 60 °C einstellbar ist und/oder bei Geräten mit Hitzetrocknung
  • Wäschewaschen in Waschmaschinen bei mindestens 40 °C
  • Körperpflege sowie sonstige Reinigungszwecke
  • offene Wunden sollten durch wasserundurchlässige Pflaster abgedeckt sein
  • eine ausreichende Händehygiene ist durch intensive Anwendung von Seife zu erreichen

Es wird solange gechlort, bis die Trinkwasserqualität ohne Zugabe von Chlor wieder unbedenklich ist. Die Anordnung hierfür trifft das zuständige Gesundheitsamt.

Es wird mit dem üblichen und für Trinkwasseranwendungen zugelassenen Desinfektionsmittel Natriumhypochlorit gechlort. Die maximal zulässige Konzentration im Trinkwasser von 0,3mg Chlor pro Liter (Trinkwasserverordnung) wird nicht überschritten.

Ja, die eingesetzten Chlormengen sind unterhalb der zulässigen Konzentration der Trinkwasserverordnung und sind für Menschen und Tiere unbedenklich. Solange das Abkochgebot gilt, ist das Wasser natürlich noch vorher abzukochen. Aquarien/Fische sollten jedoch nicht mit gechlortem Wasser in Berührung kommen.

Die Chlorkonzentrationen werden dauerhaft überprüft.